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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Medical Athletic Crew GmbH & CoKG
für Konsumenten 

(Stand 09.10.2025)

  1. Allgemeines und Geltung
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) bilden die Grundlage für sämtliche Vertragsverhältnisse über Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen zwischen der Medical Athletic Crew GmbH & CoKG (im Folgenden „Dienstleister“) und dem Kunden (im Folgenden „Kunde“). Abweichungen gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
    2. Die AGB kommen auch bei künftigen Vertragsabschlüssen zur Anwendung, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf verwiesen wird.
    3. Die Leistungen des Dienstleisters richten sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG.
    4. Abweichendes gilt nur als vereinbart, wenn dies schriftlich zwischen dem Dienstleister und dem Kunden vereinbart worden ist.
    5. Die jeweils aktuelle Version dieser AGB ist unter [www.medicalathletic.at/agb] ab-rufbar, steht zum Download zur Verfügung und wird dem Kunden auf Wunsch übermittelt.
    6. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text die männliche Form verwendet; sie gilt jedoch für alle Geschlechter gleichermaßen.
  2. Zustandekommen des Vertrages (Vertragsabschluss) und Terminvereinbarung
    1. Allfällige Leistungsbeschreibungen sowie die Bewerbung von Dienstleistungen und Produkten des Dienstleisters (im Geschäftslokal, in Werbeprospekten, auf der Website, auf Flyern oder ähnlichem) sind freibleibend und stellen kein verbindliches Angebot dar.
    2. Verbindliche Offerte des Dienstleisters können vom Kunden innerhalb der genannten Frist schriftlich angenommen werden.
    3. Informationen wie Leistungsbeschreibungen gelten nicht automatisch als ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften, es sei denn, dies wurde gesondert schriftlich vereinbart.
      Angebote des Dienstleisters sind nur im Ganzen annehmbar. Weicht die Annahmeerklärung des Kunden vom Angebot ab, stellt dies ein neues Angebot dar, das der Dienstleister wiederum ausdrücklich annehmen muss.
    4. Der Dienstleister kann Angebote (insbesondere auch Terminbuchungen) ohne Angaben von Gründen annehmen oder ablehnen.
    5. Angebote werden vom Dienstleister durch Übersendung einer Bestätigungs-SMS, Be-stätigungs-E-Mail oder ausdrücklicher persönlicher Zusage angenommen.
    6. Der Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Kunden kommt durch die Vereinba-rung eines Termins zustande.
    7. Die Modalitäten des Vertragsabschlusses sind wie folgt geregelt:
    8. Online-Terminvereinbarung:
      Der Kunde loggt sich in das Online-Portal des Dienstleisters ein. Anschließend wählt der Kunde einen Termin aus, wobei die verfügbaren Therapeuten und Zeiten sichtbar sind. Der Kunde bucht den Termin verbindlich, wodurch der Vertrag zustande kommt. Der gebuchte Termin ist danach im Online-Portal einsehbar.
    9. Telefonische Terminvereinbarung:
      Der Kunde kontaktiert den Dienstleister telefonisch, der Termin wird telefonisch vereinbart. Dieser Termin wird anschließend in das Online-Portal des Dienstleisters ein-getragen und ist damit für den Kunden sichtbar und verbindlich. Der Kunde ist ver-pflichtet, die im Online-Portal eingetragenen Termine regelmäßig zu prüfen und si-cherzustellen, dass diese mit den getroffenen Vereinbarungen übereinstimmen.
    10. Terminvereinbarung mittels WhatsApp oder E-Mail:
      Der Kunde kontaktiert den Dienstleister via WhatsApp oder E-Mail, der Termin wird schriftlich vereinbar. Dieser Termin wird anschließend in das Online-Portal des Dienst-leisters eingetragen und ist damit für den Kunden sichtbar und verbindlich. Der Kunde ist verpflichtet, die im Online-Portal eingetragenen Termine regelmäßig zu prüfen und sicherzustellen, dass diese mit den getroffenen Vereinbarungen übereinstimmen.
  3. Preise und Zahlungsmodalitäten
    1. Die genannten Preise beziehen sich auf den im Vertrag festgelegten Leistungs- und Lieferumfang. Leistungen, die darüber hinausgehen (wie z.B. Sonder- oder Mehrleistungen), werden zusätzlich verrechnet.
    2. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro und – sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – nicht als Pauschalpreise.
    3. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise exklusive aller Abgaben und Steuern, insbesondere exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
    4. Die Preise setzen voraus, dass die Leistungen ohne Unterbrechung und ohne Behinderungen erbracht werden können. Sollten durch Dritte oder durch den Kunden verur-sachte Verzögerungen oder Störungen entstehen, werden die daraus resultierenden Mehrkosten gesondert verrechnet.
    5. Der Dienstleister verfügt über kein Vertragsverhältnis mit etwaigen Krankenversicherungsträgern. Etwaige Rückerstattungen/Zuschüsse/etc sind vom Kunden direkt mit dem Krankenversicherungsträger anzusuchen und mit diesem direkt zu verrechnen. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für die Gewährung von Rückerstattungen/Zuschüssen/etc.
  4. Zahlungsbedingungen, Verzug und Teilrechnungen
    1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist das vereinbarte Entgelt mit Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Barauslagen können vom Dienstleister sepa-rat in Rechnung gestellt werden und sind sofort zahlbar.
    2. Der Kunde ist berechtigt in Rechnung gestellte Leistungen durch Einlösung eines vorab von ihm oder Dritten erworbenen Gutscheins oder 10er-Blocks zu bezahlen. Die beab-sichtigte Einlösung eines vorab erworbenen Gutscheins oder 10er-Blocks ist dem Dienstleister vor Inanspruchnahme der Leistung(en) bekannt zu geben.
    3. Gutscheine und 10er-Blöcke können ausschließlich für die angebotenen Dienstleistun-gen der Medical Athletic Crew GmbH & CoKG verwendet werden. Eine Barauszahlung oder anderweitige Kompensation ist ausgeschlossen (ausgenommen gesetzlich zwin-gende Fälle).
    4. Gutscheine und 10er-Blöcke, die personenbezogen ausgestellt wurden, sind nicht übertragbar. Reine Wertgutscheine sind übertragbar. Eine Weiterveräußerung zu ge-werblichen Zwecken ist unzulässig.
    5. Im Falle einer Preisanpassung innerhalb der Gültigkeitsdauer behalten Gutscheine und 10er-Blöcke ihren ursprünglichen Wert, der auf den zum Zeitpunkt des Erwerbs gel-tenden Preisen basiert. Eine Nachzahlung für Preisdifferenzen ist nicht erforderlich.
    6. Bei Verlust oder Diebstahl von Gutscheinen oder 10er-Blöcken übernimmt der Dienst-leister keine Haftung. Eine Ersatzleistung erfolgt nicht.
    7. Die Rückgabe von Gutscheinen oder 10er-Blöcken ist ausgeschlossen.
    8. Die Nutzung von Gutscheinen und 10er-Blöcken setzt die Zustimmung zu den Allge-meinen Geschäftsbedingungen des Dienstleisters voraus.
    9. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltend-machung weiterer Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, bleibt davon unberührt.
    10. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des verschuldeten Zahlungsverzugs, dem Dienstleister die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweck-entsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in einem angemessenen Ver-hältnis zur betriebenen Forderung stehen, zu ersetzen. Die Geltendmachung weiterge-hender Rechte bleibt davon unberührt.
    11. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist der Dienstleister nicht verpflichtet, wei-tere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurück-behaltungsrecht) und ist berechtigt Vorauszahlung bzw. Sicherstellung zu verlangen oder nach Festsetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung durch den Kunden bleibt davon unberührt.
    12. Hat der Kunde seine Schuld in Raten zu zahlen, hat der Dienstleister das Recht, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust). Terminsverlust tritt jedoch dann nicht ein, wenn der Terminsverlust auf bloß geringfü-gige Verzögerungen oder geringfügige Ungenauigkeiten zurückzuführen wäre.
    13. Eine Aufrechnung eigener Forderungen des Kunden gegen Forderungen des Dienstleis-ters ist nur dann zulässig, wenn diese schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.
    14. Gewährte Preisnachlässe (Rabatte, Skonti etc.) verfallen rückwirkend, wenn auch nur eine Teil- oder Schlussrechnung nicht rechtzeitig bezahlt wird.
    15. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und alle vorhergehenden Teilrechnungen fristgerecht bezahlt wurden. Skonti auf Teil-rechnungen sind nur möglich, wenn sie auf der jeweiligen Rechnung vermerkt sind.
    16. Unrechtmäßige Abzüge führen automatisch – auch rückwirkend – zum Verlust aller Preisnachlässe und Skonti für den gesamten Auftrag.
    17. Teilleistungen können vom Dienstleister separat in Rechnung gestellt werden. Insbe-sondere dann, wenn erbrachte Leistungen den Betrag von € 3(zuzüglich gesetz-licher Umsatzsteuer) übersteigen, ist der Dienstleister berechtigt, Teilrechnungen zu legen. Die für den Gesamtauftrag vereinbarten Zahlungsbedingungen gelten auch für diese Teilrechnungen.
    18. Rechnungen können dem Kunden elektronisch übermittelt werden – insbesondere via E-Mail an eine vom Kunden genannte Adresse, sofern sich dieser nicht gegen eine Übermittlung via E-Mail ausspricht. Der Dienstleister ist berechtigt, Rechnungen auch per Post zu übermitteln.
  5. Lieferung und Leistung, Terminverschiebungen, Stornobedingungen
    1. Der Dienstleister ist berechtigt, vereinbarte Liefer- und Leistungstermine zu verschie-ben bzw. Fristen für die Leistungserbringung zu verlängern, wenn eine Einhaltung der Termine für den Dienstleister unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert wird und der Umstand nicht im Einflussbereich des Dienstleisters liegt. Dies gilt insbeson-dere für Arbeitskonflikte Brand, Krieg, Streik, Pandemie, Umweltkatastrophen etc. Dies gilt auch, wenn derartige unvorhergesehene Hindernisse und Umstände bei Unterlie-feranten oder Erfüllungsgehilfen eintreten.
    2. Führen vom Dienstleister nicht zu vertretende Umstände dazu, dass der Dienstleister nicht alle offenen Aufträge fristgerecht erfüllen kann (objektiver Verzug), so ist der Dienstleister nicht verpflichtet, Fremdleistungen in Anspruch zu nehmen.
    3. Leistungen sind am vereinbarten Erfüllungsort zu erbringen. Wurde kein besonderer Erfüllungsort vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz des Dienstleisters. Für digitale Dienstleistungen gilt als Erfüllungsort der Sitz des Dienstleisters, es sei denn es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
    4. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Dienstleister zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort abzunehmen. Nimmt der Kunde diese Lieferung oder Leistung nicht zum vereinbarten Termin oder am ver-einbarten Ort ab, hat er dem Dienstleister sämtliche ihr daraus entstandenen Kosten zu ersetzen.
    5. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich und wahrzunehmen. Kann ein ver-einbarter Termin vom Kunden nicht eingehalten werden, ist eine Absage oder Ver-schiebung nur nach Maßgabe nachstehender Regelungen möglich.
    6. Eine kostenfreie Terminverschiebung oder -absage (Stornierung) ist bis 48 Stunden vor dem Termin möglich, wobei Samstage und Sonntag nicht zu zählen sind. Erfolgt die Terminverschiebung oder -absage nach diesem Zeitpunkt aber zumindest bis 24 Stun-den vor dem vereinbarten Termin, kann der Dienstleister eine Stornogebühr von 50 % des vereinbarten Entgelts in Rechnung stellen. Bei noch späteren Terminverschiebun-gen und -absagen oder für den Fall, dass der Kunde den vereinbarten Termin nicht wahrnimmt, stellt der Dienstleister das gesamte Entgelt in Rechnung. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Kunden besteht nicht.
    7. Für eine vom Kunden gewünschte Kürzung/Verminderung der vereinbarten Dienstleis-tung kann keine entgeltliche Rückvergütung/Rabatt gewährt werden.
    8. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Trainers oder ei-ner bestimmten Trainerin. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die Zuweisung von Trainern/Trainerinnen nach eigenem Ermessen vorzunehmen. Dies gilt unabhängig von etwaigen Präferenzen oder Wünschen des Kunden.
    9. Wenn der Kunde eine Präferenz für einen bestimmten Trainer oder eine bestimmte Trainerin äußert, wählt der Dienstleister nach Verfügbarkeit und organisatorischen Er-fordernissen, ohne dass daraus ein Anspruch des Kunden entsteht.
    10. Änderungen in der Trainerzuweisung können jederzeit erfolgen, insbesondere bei Krankheit, Urlaub oder anderen unvorhergesehenen Umständen.
  6. Leistungsumfang, Abwicklung und Mitwirkung des Kunden
    1. Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbe-schreibung des jeweiligen Vertrages oder einem vom Kunden angenommenen Ange-bot. Änderungen des Leistungsinhalts nach Vertragsabschluss bedürfen der ausdrückli-chen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters. Innerhalb des vereinbarten Rahmens steht dem Dienstleister bei der Umsetzung gestalterische Freiheit zu.
    2. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen Informatio-nen, Unterlagen und Daten vollständig, korrekt und zeitgerecht bereitzustellen. Er wird den Dienstleister von allen Umständen unterrichten, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn sie erst während der Ausführung des Auftrages bekannt werden.
    3. Werden durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Kunden Anpassungen not-wendig oder kommt es dadurch zu Verzögerungen, trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten.
    4. Der Kunde ist verpflichtet, dem Dienstleister Erkrankungen, Allergien oder andere kör-perliche Beschwerden die bei der Leistungserbringung des Dienstleisters zu beachten sind bzw. zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit des Kunden führen können, nach bestem Wissen und Gewissen mitzuteilen.
    5. Der Kunde wird dem Dienstleister Fragen zu seinem Gesundheitszustand gewissenhaft und wahrheitsgemäß beantworten, um Komplikationen bei der Erbringung der Dienst-leistung und mögliche Schäden zu vermeiden.
  7. Einsatz von Dritten (Fremdleistungen)
    1. Der Dienstleister ist berechtigt, die beauftragten Leistungen ganz oder teilweise selbst auszuführen oder sich dabei ganz oder teilweise geeigneter externer Fachkräfte oder Unternehmen als Erfüllungsgehilfen bedienen und/oder solche Leistungen ganz oder teilweise substituieren (im Folgenden „Fremdleistungen“). Diese Leistungen können sowohl im eigenen Namen als auch im Namen des Kunden beauftragt werden.
    2. Bei der Auswahl externer Dienstleister achtet der Dienstleister auf die erforderliche fachliche Qualifikation und Sorgfalt. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Dienstleister einzutreten. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall einer Kündigung des Vertrages mit dem Dienstleister aus wichtigem Grund.
  8. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
    1. Der Kunde erhält ein Nutzungsrecht an den vom Dienstleister gelieferten Leistungen – jedoch ausschließlich im Umfang des vereinbarten Vertragszwecks.
    2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, behält sich der Dienstleister sämtliche Rechte an sämtlichen von ihm erstellten Unterlagen, Konzepten, Strategien, Entwürfen, Übungsanleitungen, Trainings- und Therapieplänen und sonstigen Leistungen vor. Diese bleiben im geistigen Eigentum des Dienstleisters. Ihm steht ein uneingeschränktes, zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränktes sowie ausschließliches Werknutzungs-recht zu – einschließlich der Berechtigung zur Übertragung, Unterlizenzierung oder Einräumung weiterer Nutzungsrechte.
    3. Die Verwendung sämtlicher Unterlagen und Werke des Dienstleisters ist dem Kunden nur während aufrechter Vertragsbeziehung und ausschließlich zum vertraglich vorge-sehenen Zweck gestattet. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe ohne schriftliche Zu-stimmung ist untersagt.
    4. Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmungen, ist der Dienstleister berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden und darüber hinaus sämtliche gesetzlichen Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadenersatz, geltend zu machen.
  9. Gewährleistung
    1. Besondere oder zugesicherte Eigenschaften werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
    2. Mit der Erbringung gelten Dienstleistungen als übergeben und vom Kunden abge-nommen.
  10. Haftung und Haftungsbegrenzung
    1. Der Dienstleister haftet in allen in Betracht kommenden Fällen ausschließlich bei Vor-satz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung ausge-schlossen – mit Ausnahme von Personenschäden, für die im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß gehaftet wird. Gleiches gilt für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen.
    2. Der Dienstleister haftet für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im Falle leichter Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz auf den adäquaten, vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen eines Personenschadens ge-haftet wird.
    3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten aller Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.
    4. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für zur Behandlung mitgebrachten Wert-gegenstände.
  11. Schlussbestimmungen
    1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
    2. Dieser Vertrag und alle im Zusammenhang damit getroffenen Vereinbarungen und Verträge unterliegen österreichischem materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, dem Dienstleister die Änderungen seiner Anschrift und/oder E-Mail-Adresse bekanntzugeben, widrigenfalls Erklärungen des Dienstleisters, die dem Kunden nicht zugegangen sind, als ihm zugegangen gelten, wenn sie an die vom Kun-den dem Dienstleister zuletzt bekannt gegebene Anschrift und E-Mail-Adresse gesen-det werden.
    4. Mitteilungen an Kunden können vom Dienstleister auch per E-Mail versendet werden, sofern der Kunde dem Dienstleister seine E-Mail-Adresse bekannt gegeben hat und sich nicht schriftlich gegen eine Kommunikation per E-Mail ausspricht.
    5. Sofern eine oder mehrere in diesen AGB enthaltene Bestimmungen nichtig oder un-wirksam sein sollten oder ihre Wirksamkeit durch spätere Umstände verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, den Vertrag durch eine dem rechtlichen und wirt-schaftlichen Zweck der ungültigen oder unvollständigen Bestimmungen entsprechend wirksam zu ergänzen.